Untersuchung gemäß UVV/BGV

Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.00 – 13.00 &
14.00 – 17.00 Uhr

Samstag
Jeden 1. und 3. Samstag
08.00 – 12.00 Uhr

Kontakt

Ingenieurbüro Kynast
Am Hundesand 2
49809 Lingen (Ems)

Tel: 0 591 / 41 78
Fax: 0 591 / 41 79
Mail: info@kynast.de

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